Horneburger Urkunden und Briefe
hg. v. Heinrich Michael Knechten u.
Heinrich Möllers
Horneburg in Datteln (Rensing, 1672)
Ich Johann Diederich Rensing
des Curfürstlichen Kölnischen hohen Gerichts zu Recklinghausen Richter, thue
kund, zeuge und bekenne hiermit öffentlich, gegen jedermänniglich, als und
nachdem der Ehrwürdig und wohlgelehrte Herr Theodorus Bürich Pastor der Pfarr
Kirche zu Datteln mich requirit [requirirt = gebeten hat], ihm attestation
[Bestätigung], ob die Freÿheit Horneburg im Kirspel Datteln situirt seÿ?
mitzutheilen; und da Kundschaft der Wahrheit niemand verweigert werden muß; so
wird hiermit attestirt, daß allhier notorisch, daß die Freÿheit und Kapell
daselbsten in bemeltem Kirspel Datteln situirt seÿ. Urkund meines richterlichen
vorgedruckten Insiegels und des Gerichtschreibers subschription [subscription =
Unterschrift].
Recklinghausen d. 15ten
Jänner 1672
LS [locus sigilli = Ort des
Siegels]
Hermann Jeibmann
Gerichtschreiber.[1]
Einschleichende fremde Glaubensgenossen (Clemens August,
1739)
Von Gottes gnaden Clement
August
Ertz bischoff Zu Cöln des
Heil. Röm. Reichs durch Italien Ertz-Canzler und Churfürst, Legatus natus
[geborener Legat] des Heil. Apost. Stuls Zu Rom, Administrator des
Hochmeister-Thumbs in Preußen, Meister Teütschen Ordens in Teutsch. und
Welschen Landen, Bischof Zu Hildesheim, Paderborn, Münster, und oßnabruck, in
ob= [ober-] und Nider Baÿern, auch der obern Pfaltz in Westph.- [Westfalen] und
Zu Engern
Herzog, Pfaltz graf beÿ Rhein, Land graf Zu Leuchtenberg, Burg graf Zu
Stromberg, graf Zu
Pÿrmont, Herr Zu Borkelohe,
Werth, Freudenthall, und Eülenberg ˙/. [= etc.]
Hoch= und Wohlgeborner Lieber
getreüer! Wir geben eüch auß beÿgehender abschrifft des mehrern Zu ersehen, was
an Unß Unßer Erzstifft Cölnischer Vicarius Generalis, wegen der in dortigem
Unßerm Land unbemerckt einschleichenden frembden glaubens genoßenen unterthst
[untertänigst] hat gelangen laßen, und tragen eüch demnach ggst. [gütigst]
auff, daß an Unß in Unßerer geistl. conferenz mit nechster aussendung des
communicati [Mitteilungsblattes] über die wahre der sachen beschaffenheit
berichten, nicht weniger in unterthänigsten Vorschlag bringen sollet, wie man
der neuigkeit am Füglichsten und beÿ Zeiten werde können Vorbauen. Verblieben
eüch anebst mit gnaden Wohlgesonnen. Bonn den 19 Jenner [Januar] 1739.
Clement August Churfürst.
Frid. Fabion
An den Statthalter im Vest
grafen von Nesselrode.[2]
Ordenshabit und Fasten ( Stein, 1795)
Hochwürdigst =
Durchlauchtigster Kuhrfürst
Gnädigster Fürst und Herr!
Euer Kuhrfürstl. Durchlaucht
erinnern Sich noch, daß ich beÿ der Huldreichsten Collation [Verleihung] der
Pastorat meine unterthänigste Bitte zu den Füßen Eurer Kuhrfüstl. Durchlaucht
geleget habe; nämlich meinen Ordenshabit beÿzubehalten, und dem Ordens-Institut
gemäß, so viel möglich, nachzuleben. Meine Bitte gründete ich damal auf den
muthmaßlichen Gedanken, daß dieses mit aller Bequemlichkeit würde geschehen
können.
Itzt aber befinde ich durch
eine zweÿjährige Erfahrniß, daß unter andern über zweÿ Gegenstände
Beschwerlichkeiten eintreten, die ich nicht vorgesehen habe; die mir inzwischen
viele Hinderungen in den Weg legen.
Das erste sind die
Ordenspflichtige Fasten vom Feste aller Heiligen bis an die Weÿnachten, und
dann von Opfertag [Mariä Lichtmeß, 2.2.] bis an die Ostern. Wie unbequem es mir
seÿ diese Fasten in meiner Privat-Haushaltung zu beobachten, wo ich nebst mir
meine Mägde, Taglöhner und andere zu mir kommende Freunde speisen muß, erhellet
aus der Sache selbst.
Das zweÿte ist die Tragung des
Ordens-Habits. Es trägt sich
zu, daß ich |: wenn ich nothwendiger Geschäfte halber ausgehen muß :| theils
wegen entblößtem Kopfes, theils deswegen, weil der Ordenshabit zur vollkommenen
Bedeckung des Leibes nicht eingerichtet ist, fast immer mit Schnuppen
[Schnupfen] und Catharren befallen bin. Besonders aber empfinde ich diese
Unbequemlichkeiten meistens beÿm Wind- und Regenwetter, oder wenn ich für den
Nothfall zu auswärtigen Kranken berufen werde. Dazu kömmt noch, daß mir der
Ordenshabit beÿ Besuchung der Schule, besonders da die hiesige wohl mit 80 bis
90 Kinder angestopft ist, manche Ungemächlichkeit verursachet.
Euer Kuhrfürstl. Dhlt.
[Durchlaucht] geruheten zwar in der auf höchsten Befehl ausgefertigten
Collation zu sagen: Volumus tamen, ut habitum religiosum Ordinis Sti. Francisci
Strictæ observantiæ, in quantum exinde in
obeundis muneribus pastoralibus non propediris, semper retineas. [Wir
wollen dennoch, daß du den Habit des Ordens des heiligen Franziskus der
strengen Observanz stets trägst, soweit
er in den seelsorglichen Verpflichtungen nicht hinderlich ist.]
Da ich aber den Ausdruck: In quantum in obeundis, auf auswärtige Fälle,
die nicht zu den Pfarrdiensten gehören auszudehnen nicht befugt bin; und daher
noch immer, weil ich bisher die Sache im strengsten Sinne genommen habe, den
Ordenshabit getragen habe: da es inzwischen meine Pfarrkinder, derer Zutrauen
ich, Gott Lob! vollkommen habe, so vom Tage der Possehsion [Possession =
Inbesitznahme] gewünschet haben, und auch scheinen mehr Achtung gegen die
weltgeistliche Kleidung als gegen den Ordens Habit zu haben: so lege ich Eurer
Kuhrfürstl. Dhlt. [Durchlaucht] meine angeführten Gründe zu Füßen, mit der
unterthänigsten Bitte, daß Euer Kuhrfürstl. Dhlt. [Durchlaucht] geruhen wollen,
mir die Tragung der weltgeistlichen Kleidung überhaupt, so wie auch das Fleischessen in oberwähnten Fasten
Huldreichst zu erlauben. Dieser Höchsten Gnade will ich beflissen seÿn durch
das Gebeth mit meinen Pfarrkindern mich würdig zu machen, der ich in tiefester
Ehrfurcht bin
Eurer
Kuhrfürstl. Durchlaucht
Meines
Gnädigsten
Fürsten und Herren
Horneburg
d. 27. April 1795.
unterthänigster Diener
P[ater]. R[olandus]. Stein[3]
Dispens vom Fasten (Kölnischer Kurfürst, 1795)
ad Supl. [Supplicant,
Bittsteller] Roland Stein, Pastor in Horneburg
die ablegung seines Habits und Dispens
[Entbindung] vom Fasten betr.
abgeg. d. 30. Mai Flc
Findet die von dem pastoren
zur Horneburg P. Roland Stein unterthänigst nachgesuchte ablegung seines
Ordenskleides nicht statt. So viel aber die Ordensfasten betrift, so wollen ihn
S.K.D. [Seine kurfürstliche Durchlaucht] hiemit von selbiger in so weit ggst.
[gütigst] dispensiren, in wie weit sich Solche mit seinen Einkünften oder
Privathaushaltung nicht wohl vereinbaren lassen sollte, wörüber die
Entscheidung des Supplicanten eigenem Gewissen anheim gestellt bleibt.
Urkund Mergenth. [Mergentheim] 27 Mai 1795
Exped. [Expeditor, Ausfertiger][4]
Horneburger Schulstelle (Wesener, 1798)
Hochwürdigster
Durchlauchtigster Erzbischof
Gnädigster Kurfürst und Herr!
Auf Eüer Kurfln.
[Kurfürstlichen] Dhlt. [Durchlaucht] ggstes [gütigstes/gnädigstes] Reschript
vom 19ten Okt. im Betreff der Schulstelle zu Horneburg habe
ich die Gnade untertgst. [unterthänigst] gehst. [gehorsamst] einzuberichten,
daß der dermaliege Schullehrer die zu seinem Amte notige Fähigkeiten vollkommen
besitze, weder Klagen gegen ihn obwalten, und im Fall er durch eine neüe
Einrichtung entlassen würde, ich kein Mittel finden könnte ihn auf eine andere
Art anzubringen; endlich nimmt auch hier im Veste Lust und Hang zu Schulämtern
ganz ab, daß ich einen fähigen Weltgeistlichen [Diözesanpriester] da zu nicht
ausfindig machen könnte.
Ich ersterbe in tiefester
Erniedrigung mit Ehrfurcht
Eüer Kurfürstlichen Dhlt.
[Durchlaucht]
Recklingh. am 14 ten
Nov.
1798
unterthanigst – treü – gestr. [gehorsamster]
Commihsar
Wesener[5]
Die Erläuterungen in eckigen
Klammern, die Zwischenüberschriften am linken Rand und die Fußnoten stammen von
den Herausgebern.
Literatur
o
Bette, Dr.
Ludwig, u. Wilhelm Fleitmann, Heimatkunde des Vestes Recklinghausen und der
Herrlichkeit Lembeck, Gladbeck o.J. [1922].
o
Bürgerschützenverein
Horneburg (Hrsg.), Horneburg – Geschichte und Geschichten, Datteln-Horneburg
1983.
o
Diekmann, Dr.
Hugo, Die Geschichte der kurfürstlichen Oberkellnerei auf Schloß Horneburg im
Vest Recklinghausen mit besonderer Berücksichtigung des 18. Jahrhunderts
(Diss.), in: Vestische Zeitschrift 40 (1933), 15-161.
o
Gellenbeck,
Bernhard, Horneburger Chronik,
Teil 1, Seite 125f, in: Archiv der Stadt Datteln.
o
Grochtmann, Dr.
Hermann, Geschichte des Kirchspiels Datteln, Datteln o.J. [1951].
o
Lappe, Dr. Josef,
Die Gemeinde Horneburg, in: Heimatbuch des Amtes Waltrop, Waltrop 1974,
299-336.
o
Möllers,
Heinrich, Alte deutsche Schriften, Volkshochschulkurs im Programmjahr 1986 / 87
der Volkshochschule der Stadt Datteln, Kurs Nr. 14.403.
o
Möllers,
Heinrich, Vom armen Dorfschulmeisterlein. Ein Streifzug durch die ältere
Horneburger Schulgeschichte, in: Festschrift zum Schützenfest 1993, Horneburg
1993, 55-65.
o
Möllers,
Heinrich, Zwei "Denkmäler" erinnern an ihn. Pater Rolandus Stein
wurde vor 200 Jahren Horneburger Pfarrer, in: Festschrift zum Schützenfest
1993, Horneburg 1993, 17-23.
o
Regierungspräsident
Münster (Hrsg.), 200 Jahre Schule im Regierungsbezirk Münster, Münster 1985.
o
Schneider,
Christian, u. Dr. Joseph Wiedenhöfer, Der Kreis Recklinghausen 1850 - 1910,
Münster 1911.
[1] H.Grochtmann, Geschichte des Kirchspiels Datteln,
Datteln o.J. [1951], 228f: Der Pfarrer von Datteln, Theodor Bürich, strengte
wegen des umstrittenen Verhältnisses von Mutter- und Tochterkirche "1669
auch ein Verfahren an gegen seinen Confrater in Horneburg, Wilhelm Havestadt
(1663-72). (Pfarrarchiv Datteln). Die Klage richtete sich vor allem dagegen,
daß der Horneburger ohne seine Erlaubnis in Horneburg begrabe. In dem Streit
ernannte das Generalvikariat den Pfarrer von Dorsten, Johann Langenberg, zum Spezialkommissar
und beauftragte ihn, die Angelegenheit an Ort und Stelle durch Zeugenverhör und
Besichtigung zu untersuchen. Das geschah denn auch. […] Das Gutachten des
Spezialkommissars fiel zugunsten der Horneburger aus. Daraufhin entschied der
Generalvikar in einem Schreiben vom 8. Dezember 1670, 'daß in und bei der
Kirche ruhig könne begraben werden und daß der Pfarrer von Horneburg die Jura
empfangen solle'. […] Pastor Bürich war aber nicht einverstanden und legte
Berufung ein. Leider sind über den weiteren Verlauf keine Akten mehr im
Dattelner Pfarrarchiv vorhanden, und auch nicht im Archiv des Erzbistums Köln.
Jedenfalls ist Horneburg um diese Zeit eine völlig selbständige Pfarrei
geworden."
[2] Fundstelle: Staatsarchiv Münster; dort unter:
Kurfürstentum Köln – Statthalter – A 186 Nr. 393.
[3] Bernhard Gellenbeck schreibt in seiner Chronik, Teil 1, Seite 95:
"Rolandus Stein, 1792-1818. Er war Franziskaner u. aus Recklinghausen
gebürtig. Mit den in Kapitel 5 erwähnten geflüchteten französischen Geistlichen
stand er in engem Verkehr. Die Gemeinde erbaute sich an seiner Frömmigkeit und
seinen Tugenden. Als im Jahre 1802 der Herzog von Arenberg Landesherr im Veste
wurde, errichtete der Erzbischof in Recklinghausen ein Offizialgericht und
übertrug die Gerichtsbarkeit dem Pastor von Recklinghausen, Wesener (aus
Horneburg gebürtig). Dieser führte nun den Titel 'erzbischöflicher Kommissar'.
Bei Gerichtsverhandlungen hatte er den Beistand von zwei katholischen Rechtsanwälten
nachzusuchen, die dann in ihrem Rechte vom Herzoge bekräftigt wurden."
H.Grochtmann,
Geschichte des Kirchspiels Datteln, Datteln o.J. [1951], 143: "1789 wurde
für die Kurfürstlichen Lande eine Schulkommission ins Leben gerufen. Zu ihrem
Mitglied und zum 'Vestischen Schulvisitator' wurde der Franziskaner Rolandus
Stein ernannt. Dieser widmete sich seiner Aufgabe mit großem Eifer. Er stand in
Verbindung mit dem großen westfälischen Pädagogen Franz Overberg in Münster,
und durch seine Bemühungen wurde 1705 dessen Mitarbeiter Anton Wiggermann als
'Normallehrer und Schulvisitator für das Vest Recklinghausen' vom Kurfürsten
angestellt."
P. Rolandus Stein hebt
besonders hervor, daß er das Vertrauen der Horneburger besitze. Dies hat einen
besonderen Grund. Stein wurde nämlich in
Ahsen abgelehnt. Grochtmann, Geschichte des Kirchspiels Datteln, 220: "Zum
Nachfolger Rensings [Bernhard Ambrosius Rensing, 1784-1792] wurde vom
Erzbischof der Franziskaner und Schulvisitator Rolandus Stein bestimmt. Aber
die Ahsener, die auf Stein wegen seiner Schulvisitationen nicht gut zu sprechen
waren, denen er nicht gut genug singen und predigen konnte und die glaubten,
ein Bettelmönch sei kein rechter Pfarrer, lehnten ihn ab. Ein entsprechendes
Bittgesuch der Ortsvorsteher Breuckmann und Hölscher wurde vom Erzbischof nicht
beantwortet und Stein sollte nun vom Dattelner Pfarrer eingeführt werden. Als
dies dem Vorsteher mitgeteilt und der Tag für die Einführung bestimmt worden,
da schritt das Volk von Ahsen zur Selbsthilfe. Der Küster mußte die
Kirchenschlüssel an den Vorsteher abgeben. Am Tage der Einführung wurde
beizeiten die Trommel geschlagen, die Aufsässigsten der Einwohner zogen,
begleitet von Frauen und Kindern, zum Pastorat und protestierten lärmend. Der
Pastor von Datteln konnte den Pater nicht einführen. Der Vorsteher Hölscher und
einige andere wurden zwar zu einer Geldstrafe verurteilt, aber die Ahsener
erreichten, was sie wollten: der nicht genehme Herr verzichtete (Herzogl.
Arenb. Archiv)."
[4] [Ordensfasten: Advent: 1.11.-24.12. = 54 Tage; Fastenfreie Weihnachtszeit: 25.12.-1.2. = 38 Tage; Osterfasten: 2.2. - Karsamstag (in der Zeit vom 23.3. bis zum 23.4.) = 50-81 Tage.]
[5] Fundstelle: Staatsarchiv Münster; dort unter:
Kurfürstentum Köln – Vestische Sachen – Geheime Konferenz – A 185 II Nr. 104.
Anlass und Zusammenhang: Theodor Möller, der "Gymnasialbildung"
genossen hatte und seit 1788 die Horneburger Lehrerstelle innehatte, muß ein
ausgezeichneter Lehrer gewesen sein. Unter ihm erreichte die Schule einen besonders
hohen und anerkannten Leistungsstand. […]
Und dennoch mußte
Theodor Möller lange Zeit um seine Lehrerstelle in Horneburg bangen. Gegen Ende
des 18. Jahrhunderts hatte nämlich der Kurfürst Engelbert Franz eine
Schulordnung erlassen, wonach zur Anhebung des schulischen Niveaus überall im
Vest "Schulvikarien" eingerichtet werden sollten, d.h. die
Schulmeisterstellen sollten mit Geistlichen besetzt werden. Daraufhin
entwickelten sich langdauernde Auseinandersetzungen um die Besetzung und Dotation
der Horneburger Lehrerstelle, an denen die Kurfürstliche Hofkammer, der
Vestische Kommissar Wesener (Pastor in Recklinghausen und gebürtig aus
Horneburg), der Horneburger Oberkellner Rive und die Gemeinde Horneburg
beteiligt waren. Sie führten zu zwei Ergebnissen:
–
Theodor Möller
durfte sein Amt behalten, und erst sein Nachfolger sollte ein Vikar sein. Zu
dieser auch im Sinne der Horneburger liegenden Entscheidung hat sicher sehr
stark das oben wiedergegebene Schreiben des Kommisars Wesener an den Kurfürsten
beigetragen, das originell und in einem Detail zeitlos gültig ist.
–
Das zweite
Ergebnis war für die Horneburger absolut unerfreulich: Die Hofkammer befand das
bisherige Einkommen des Horneburger Lehrers als völlig unzureichend, und zwar
deshalb, weil die Gemeinde nicht ihren pflichtgemäßen Anteil beisteuerte. So
waren die Horneburger nicht bereit, mehr als 15 Stüber "Dintegeld"
(Vergütung der Lehrerauslagen für Kreide, Tinte und sonstiges Schulmaterial)
pro Kind zu zahlen, während der festgelegte Satz im gesamten Vest schon seit
langem 48 Stüber betrug. Und ebenso weigerten sie sich standhaft, auf
kurfürstliche Zuwendungen (worauf sie keinen Rechtsanspruch besaßen) zugunsten
einer Aufbesserung des Lehrergehalts und damit letztendlich "zum Nutzen
für die eigenen Kinder" zu verzichten. Bei den umstrittenen Zuwendungen
handelte es sich um die bekannten zwei Fässer Bier als Fastnachtsspende sowie
um Geld für den Kauf von Pulver zum Böllern bei feierlichen Umzügen im Dorf.
Die Hofkammer entschied schließlich so, daß, solange Theodor Möller im Amt sei,
es beim alten bleiben möge, daß aber seinem Nachfolger die umstrittenen Rechte
eingeräumt werden müßten.
40 Jahre lang hat
Theodor Möller sein Amt ausgeübt, bis er 1828 wegen Altersschwäche und
Schwerhörigkeit abdankte. Zur Sicherung seines Lebensunterhalts versah er in
Horneburg auch das Küsteramt und betätigte sich nebenher als Auktionskommissar.
Für seine Verdienste verlieh ihm König Friedrich Wilhelm III. am 18. Januar
1830 das Ehrenzeichen II. Klasse, was damals eine ungewöhnlich hohe
Auszeichnung darstellte. Theodor Möller starb im Jahre 1836.
Vgl. H.Möllers, Vom
armen Dorfschulmeisterlein. Ein Streifzug durch die ältere Horneburger
Schulgeschichte, in: Festschrift zum Schützenfest 1993, Horneburg 1993, ohne
Seitenzählung.