Vincenz
Rensing
Heinrich
Michael Knechten
Vincenz Rensing wurde 1555 in Dorsten geboren. Der
Familie gehörte das Haus an der St.-Agatha-Kirche, Ecke Blinde Straße /
Recklinghäuser Straße, das im II. Weltkrieg zerstört wurde.
Er besuchte die Studienanstalt der Franziskaner in
Nimwegen, lernte Niederländisch und Französisch. Er diente in den Spanischen
Niederlanden und erhielt dafür eine Auszeichnung. Er kam nach Köln, als Gebhard
von Truchsess dort noch Erzbischof war. Dieser wurde evangelisch und löste
dadurch den Kölnischen Krieg aus. Am 23.5.1583 wurde Ernst von Bayern zum
Erzbischof von Köln gewählt. Er zeichnete Rensing am 16.8.1583 aus, indem er
ihn zum Generaleinnehmer des Vestes ernannte. Am 7.1.1584 wurde Rensing Amtsverwalter
in Horneburg, 1602 Verwalter des Vestes Recklinghausen, 1608 Vogteirichter und
am 23.5.1609 Kurkölnischer geheimer Rat sowie Statthalter.
Ursprünglich hatten nur Adlige öffentliche Stellen
inne. Erst im 16. Jahrhundert übernahmen immer mehr gut ausgebildete
Bürgerliche die Ämter. Der Statthalter des Vestes war bisher aus den Reihen der
Ritter gewählt worden. Infolgedessen stieß Rensing auf großen Widerstand.
Der Dorstener Richter Vincenz
Rensing ließ im September 1588 Margareta Burich zu Tode foltern. 1595 erweiterte
er den kleinen Dorstener Gerichtsbezirk durch die Angliederung der drei
Kirchspiele Osterfeld, Bottrop und Gladbeck auf Kosten des Recklinghäuser
Gerichtsbezirks. Dies war die Strafe für die schwankende Haltung Recklinghausens
während der Truchsessischen Wirren. Sind der Dorstener Richter Vincenz Rensing
und der Statthalter Vincenz Rensing identisch? Dafür spricht, dass sie den
gleichen Namen tragen, zur gleichen Zeit lebten und die gleiche
Rücksichtslosigkeit im Handeln bewiesen.
1587 ließ er auf einer Bürgerparzelle in Horneburg ein
Haus erbauen, das 1660 im Besitz der Witwe Overbeck war. Auch das Haus, das
Wilhelm Rheidtt 1660 bewohnte, war in seinem Auftrag in Horneburg erbaut
worden. 1596 machte er den Brüdern Johannes und Heidenreich von Ascheberg zu
Rauschenburg das Übersetzungsrecht auf der Lippe an der Rauschenburg streitig.
Als am Stephanustag [26.12.] 1599 der Statthalter Vincenz Rensing namens des
Koadjutors des Erzbischofs von Köln verlangte, dass für den verstorbenen
Bürgermeister von Recklinghausen Reinhard von Westerholt und für den
verstorbenen Recklinghäuser Ratsmann Melchior Moseler Ersatzleute gewählt
würden, die anderen aber bleiben sollten "bis auf fernere politische Reformation
und Anordnung", erhob sich Widerspruch: Man wollte sich der freien Kur (Wahl)
nicht begeben.
1608 erbaute er in Waltrop ein Armenhaus für acht
Personen. Mit den Pastoren zu Dorsten und Horneburg verabredete er, wie diese
Personen honeste (ehrenhaft) jährlich unterhalten werden sollten.
Am 29.10.1608 verkaufte Winold von Westrem zu Sümmern (Haus
Gutacker) und seine Frau Elisabeth von Ovelacker ihr adliges Haus und adligen
Sitz zu Wilbring an Häusern, Ländereien, Feldern und Wäldern, Torf, Wasser, Jagd,
Weidegründe, Renten, Kleinode, Leinen, Betten,
Geräte, Kessel, Töpfe, Zinngegenstände, Karren, mit dem Hof zu Renstringhausen,
Hof zu Mergelkamp, den Kotten zum Voßholl mit Land und Sand, Gehölz, Weiderecht
und Gerechtigkeit (Vorrecht, mit dem etwas getan, besessen oder genutzt werden
konnte) samt Leibeigentumsleuten, Kotten und Dienste für 10.400 Reichstaler an
den Kur- und Fürstlichen Kölnischen Rat und Amtsverwalter Vincenz Rensing und
seine Frau Elisabeth Knipping.
Rensing ließ die wehrhafte Burg zu einem repräsentativen Schloss umbauen. Am
7.10.1609 halfen ihm die Horneburger beim Steinebrechen. Er stellte den
Bauhelfern ein Revers (litterae reversales, Widerruf einer Verpflichtung) aus,
das besagte, dass deren Hilfe nicht zur Schuldigkeit gedeutet werden solle.
1609 oder 1610 kam Graf Johann von Nassau, Heerführer
der Niederländer, nach Pöppinghausen und wollte über Waltrop durch das Vest
ziehen oder im Vest (in Waltrop) Quartier nehmen. Vincenz Rensing versuchte
dies dadurch zu verhindern, dass er dem Grafen eine Belohnung versprach. Die
von Essen her aus dem Märkischen kommenden Bagagewagen sollten zurückgeschickt
und durch die Waltroper am nächsten Morgen andere Wagen zur Weiterfahrt
gestellt werden. Als aber am Morgen die Wagen nicht kamen, wurde der Graf
zornig und befahl, das Haus Lipperheide (Philipp von Lipperheide zu Schörling)
einzunehmen. Als Rensing kam, bat er um Restituierung des aus Lipperheide
genommenen Ackerpferdes sowie anderer Sachen und versprach dem Grafen einen
Hengst oder hundert Gulden. Der Graf gab sich damit zufrieden und ging ab. Der
am 9.4.1609 zwischen Spanien und den Generalstaaten auf zwölf Jahre
abgeschlossene Waffenstillstand vermochte nicht, die unerbetenen Gäste aus dem
Vest Recklinghausen fernzuhalten. Der spanisch-niederländische Gegensatz
verquickte sich mit dem Klevischen Erbfolgestreit, der Brandenburgische Soldaten
in das Vest führte. Spanier und Holländer behielten vertragswidrig ihre
gewonnenen Positionen am Niederrhein und blieben dem Veste üble Nachbarn. Über
streifende Reiter der Brandenburger und der Generalstaaten beschwerte sich 1615
der Statthalter Vincenz Rensing.
Willem Molmann lehnte es in Horneburg ab, 14 Tage mit
seinen Pferden zu dienen, da dies in seinem Herkunftsort Flaesheim nicht üblich
war. Daraufhin ließ ihm der Statthalter Rensing zwei Pferde abpfänden. Eines,
eine weiße Rauhne (einen Wallach), verkaufte er an Dierich Stoven zu Beckum und
hielt das Geld für die Brüchten (als Strafgebühr) ein.
Willem Nichteringh in Horneburg brauchte nicht
Schneiden helfen, weil er mit dem Statthalter Rensing verwandt war.
Rensing beanspruchte auf Wilbring die Schafhude, die
dazu berechtigte, auf den Feldern Schafe zu halten (Schaftrift). Damit
verursachte er bei denjenigen, die von der Viehzucht lebten, großen Schaden.
Sie wandten sich mit ihrer Klage vergeblich an Kurfürst Georg Wilhelm von
Brandenburg (1595-1640).
1617 ließ er einen Pfandstall des Hofgerichtes
aufbrechen und das gepfändete Vieh entführen.
Rensing hatte mit Katharina von Frentrop drei Söhne
(Ernst Jakob, Reinhard und Gottfried) sowie eine Tochter (Agatha) und mit
Elisabeth von Knipping († 1621) vier Töchter (Christina Agatha, Johanna
Elisabeth, Margaretha und Sybilla). Christina Agatha (+ 1630) erhielt am 13.7.1617
Schloss Wilbring. Elisabeth von Knipping hatte im Wappen drei Ringe und Vincenz
Rensing eine doppelte Wolfsangel mit der Verbindung einer Schrage. Diese beiden
Wappen finden sich als Vestische Hausmarke im mittleren Schlussstein der Alten
Kirche in Horneburg. Dies bedeutet: Dieser Teil der Kirche (das erste Joch)
wurde vor 1621 (dem Tod Elisabeths) von dem Ehepaar Knipping-Rensing finanziert
und erbaut.
Als freie Reichsleute waren die Elmenhorster von der
Accise (Biersteuer) befreit. Die Waltroper fühlten sich aber dadurch
benachteiligt. So ließ Rensing von der Kanzel der Kirche in Waltrop verkünden,
dass niemand bei den Elmenhorster Wirten, bei Strafe eines Goldguldens, Bier
trinken oder abholen dürfe, bis diese ihre Accise bezahlt hätten.
Das kurfürstliche Gericht in Bonn sprach Rensing am
15.7.1621 von allen Anklagepunkten frei. Dennoch wurde ein neuer Statthalter
ernannt, Bertram von Nesselrode zum Stein und zu Herten, der dem Kurfürsten
Ferdinand ein Darlehen von viertausend Reichstalern gewährt hatte.
Am 27.8.1625 heiratete Rensing Sybilla von Knipping.
Er starb am 23.10.1626. Sein Grab ist in der Kirche St. Peter in Waltrop.
Quellen und Bibliographie
o
Das Vestische Lagerbuch von 1660,
bearbeitet v. W.Burghardt, Veröffentlichungen der Historischen Kommission für
Westfalen 29, Westfälische Lagerbücher 3, Münster 1995.
o
Dorfmüller. Vikar in Waltrop. Der Ursprung
Waltroper Heimatgeschichte. Mit der Biografie des Vikars Heinrich Dorfmüller
(1839-1909) hg. u. bearbeitet v. N.Frey, Waltrop 2009, 316-345 (Die adligen
Güter in der Gemeinde Waltrop: Das Rittergut Wilbring).
o
Esch, Th., Das Vest Recklinghausen während
des Kölnischen und Spanisch-Niederländischen Krieges, in: Vestische Zeitschrift
15 (1905), 1-69; 16 (1906), 1-46; 17 (1907), 1-38.
o
Gondermann, M., Das Wasserschloss
Wilbringen. Sagenumwoben und verfallen, Unna 1996.
o
Grimm, S., Schloss Wilbring – Heimat des
Hexenwahns?, Unruhige Zeiten, Bd. 2, Norderstedt 2010.
o
Prozessakten Rensing, Staatsarchiv,
Wetzlar.
o
Regest, 29.10.1608, in: Landesarchiv
Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, Haus Wilbring, Urkunden, Nr.
II. 2.
o
Schuldurkunde, 9.9.1621, in. Staatsarchiv,
Münster, Urkunden von Recklinghausen, Nr. 206.
o
Stölzel, A., Die Entwicklung des gelehrten
Richtertums in den deutschen Territorien. Eine rechtsgeschichtliche
Untersuchung mit vorzugsweiser Berücksichtigung der Verhältnisse im Gebiet des ehemaligen
Kurfürstentums Hessen, 2 Bde., Stuttgart 1872; Aalen 1964.
o
Vestische Landtagsakten, in: Staatsarchiv,
Münster, Vest Recklinghausen, Nr. 12, f. 55-57.
o
Vincenz Rensing, in: Recklinghäuser
Volksblatt, Nr. 137, 20.11.1892.
o
Westfälischer Städteatlas XI, 2,
Altenbeken 2010, Tafel 2, Wachstumsphasen der Freiheit Horneburg (Stand der
Interpretation), Entwurf v. C.Kneppe.