Theodor / Diederich Middeldorff war von 1650 bis 1663
Pfarrer in Horneburg. Über ihn gibt es folgende Nachrichten:
I.
B Blatt 68 Rückseite: „Der Wiedemhoff oder pastorath.
Herr Diederich Middeldorf, ietzo Pastor zur Horneburg und hat den wahl hinder
Planckermanß Hauße von ietzigem Kellneren ad quinquennium vor einen RT iahrlichß
gepfachtet.“
Das Vestische Lagerbuch von 1660,
bearbeitet von Werner Burghardt, Veröffentlichungen der Historischen
Kommission für Westfalen XXIX, Westfälische Lagerbücher, Bd. 3, Münster 1995,
100.
Pastor Middeldorf hat vom Verwalter der Horneburg, dem Kellner, ein Stück vom
Wall (von den Verteidigungsanlagen der Burg) für fünf Jahre für einen
Reichstaler jährlich gepachtet, um dort Gemüse anzubauen.
II.
In einem Vertrag mit dem Hause Schörling zu
Waltrop wurden die Einkünfte der Kapelle zu Leveringhausen um drei
Scheffellandes unzehntbaren Saatlandes jährlich und alle drei Jahre drei
Scheffel Korn oder anstatt deren drei Reichsthaler und alle fünf Jahre den Gewinn
und die Vorheuer vermehrt. Theodor Middeldorf, Pastor zu Horneburg und
zugleich Rektor der Kapelle zu Leveringhausen erneuerte und ratifizierte am
7.6.1661 diesen Vertrag.
Vgl. Dorfmüller. Vikar in Waltrop.
Der Ursprung Waltroper Heimatgeschichte. Mit der Biografie des Vikars
Heinrich Dorfmüller (1839-1909), hg. v. Norbert Frey, Waltrop 2009, 146f.
Vorheuer ist eine Abgabe an den Gutsherrn für die neue Bewilligung des
nutzbaren Eigentums, vgl. J. u. W.Grimm, Deutsches Wörterbuch, 12/II, Bd. 26,
bearbeitet v. R.Meiszner, Leipzig 1951, 1199.
III.
„Theodor Middeldorff † 1663 den 23. September; er war auch Rector der
Kapelle zu Leveringhausen in der Pfarre Waltrop. Er legte auch die Tauf-,
Sterbe- und Kopulationsregister an, welche mit dem Jahre 1650 beginnen.“
Anton Jansen, Die Gemeinde Datteln.
Ein Beitrag zur Geschichte des Vestes Recklinghausen, Datteln 1881, 111.
IV.
„Theodor Middeldorf, 1650-1663. Er war
zugleich Rektor der Kapelle in Leveringhausen und legte für die Gemeinde
Horneburg neue Tauf-, Kopulations- und Sterberegister an. Diese beginnen mit
dem Jahre 1650. Im Jahre 1654 wurde die hiesige Kapelle vergrößert und dann
vom Kölner Weihbischofe neu eingesegnet. Auf den Wunsch der Gemeinde, den
Platz um die Kirche zu einem Begräbnisplatze einzuweihen, ging der
Weihbischof nicht ein, doch wurde das Verlangen der Bürger nach einem solchen
immer lauter.“
Bernhard Gellenbeck, Horneburger
Chronik, Teil 1, 88f.
V.
„Die jetzigen Tauf-, Trau- und Totenregister
hat sein [Barkhoffs] Nachfolger, Theodor Middeldorff, im Jahre 1650 begonnen.
Schon 1610 hatte der Erzbischof Ferdinand der Kapelle einen Taufstein
gestattet, das Begräbnisrecht ihnen allerdings noch nicht gewährt. Ihre Toten
sollten die Horneburger weiterhin in Datteln begraben.
Vor 1630 war die Kapelle umgebaut oder vergrößert worden und hat ihre heutige
Gestalt erhalten. Im Visitationsbericht von 1630 heißt es, die Kirche sei neu
und noch nicht geweiht (Diözesanarchiv Münster, Horneburg A 2). 1654, im
selben Jahre wie die Ahsener Kirche, wurde sie vom Weihbischof Stravius
eingeweiht. Auch ein eigener Kirchhof war um diese Zeit bereits vorhanden.
Der Bischof weigerte sich aber, ihn zu benedizieren, da der Platz nicht in Ordnung
gehalten wurde. So war Horneburg Pfarrei geworden, wenn es auch noch nicht
rechtlich von Datteln getrennt war.“
Hermann Grochtmann, Geschichte des
Kirchspiels Datteln von den Anfängen bis zur Gegenwart. Datteln, Ahsen,
Horneburg, Schriftenreihe zur Geschichte der Gemeinden Datteln,
Oer-Erkenschwick, Ahsen und Flaesheim, Datteln o.J. [1951], 228.
Ernst
von Bayern (1554-1612) war von 1583-1612 Kurfürst und Erzbischof von Köln.
Sein Neffe Ferdinand von Bayern (1577-1650) wurde 1594 Koadjutor in Köln, 1601
Bischof von Lüttich, 1611 zusätzlich Bischof von Hildesheim und Münster. Ernst
überließ die Amtsgeschäfte und besonders die kirchlichen Aufgaben seinem
Neffen Ferdinand. Dieser war von 1612 bis 1650 Kurfürst und Erzbischof von
Köln. Georg Pauli-Stravius (1593-1661) war 1641-1661 Weihbischof in Köln.
Die
Heilung einer
Horneburgerin.
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