Horst und Horneburg
Heinrich Michael Knechten
Auf einer Insel im
sumpfigen Gebiet zwischen zwei Emscherarmen (heute: Gelsenkirchen-Horst) enstand
im 11. Jahrhundert eine Hofstelle, aus der eine Burganlage erwuchs, die zweimal
abbrannte. Nach dem zweiten Brand entstand ein renaissancezeitlicher Neubau,
der 1578 vollendet war. Im 19. Jahrhundert stürzten große Teile des Schlosses
ein. Seit 1985 laufen Sicherungsarbeiten. Nach der Restaurierung wird Schloss
Horst als Museum, Restaurant, Standesamt und Veranstaltungsort genutzt.
Das Geschlecht von Horst
wurde mit Ruthger de Hurst im Jahre
1142 erstmals urkundlich erwähnt. Haus Horst wurde 1282 erstmals urkundlich
erwähnt, als König Rudolf I. von Habsburg (1218-1291) Arnold von Horst erlaubte, die Siedlung bei seinem Haus zur Stadt
zu erheben. Dies hätte dem Grafen Eberhard von der Mark († 1308) einen
Stützpunkt im Territorium des Erzbistums Köln gegeben; daher wurde die
Entwicklung zur Stadt verhindert.
Unter dem Erzbischof
Heinrich II. von Virneburg († 1332) ließ sich der Herr von der Horst den Hof in
Ahsen, der als Anhängsel der 1287 vom Grafen von der Mark zerstörten Burg
angesehen wurde, übertragen.
Die Städte erlebten seit
dem hohen Mittelalter einen wirtschaftlichen Aufschwung. Der Adel konnte damit
nicht Schritt halten. Die Folge war das so genannte Raubrittertum. Städte und
Fürsten standen einander feindselig gegenüber, ohne dass ein Ausgleich der
Interessen und Rechtsansprüche erfolgte.
Dietrich
von der Horst errichtete bei Buer einen Galgen, an dem er die vor seinem
Gericht Verurteilten aufhängen ließ. Damit maßte er sich die hohe
Gerichtsbarkeit an, die nur dem Landesherrn zustand.
Rutger
von der Horst ließ Gerichtshandlungen des Recklinghäuser und Dorstener Gerichts
in seinem Machtbereich nicht zu.
Als der Fron des
Dorstener Gerichtes einmal Pfändungen vorgenommen hatte, nahmen ihm Hermann von der Horst und die Knechte
seines Bruders Rutger diese Pfänder mit Gewalt ab. Dabei wurden einzelne Bürger
verwundet, an die sechzehn gefangen genommen und ein Eigenhöriger des Kölner
Erzbischofs erschlagen.
Nun schritt Friedrich
III. von Saarwerden († 1414) ein. Am 3.12.1410 musste Rutger von der Horst vor ihm in Recklinghausen erscheinen. Infolge
Zeitmangels habe er nicht alle Zeugen beibringen können, argumentierte er, und
entfernte sich wieder. Das Verhör wurde in seiner Abwesenheit durchgeführt.
Auch der kurfürstliche Kellner Johann Droege zeugte gegen ihn. Rutger stellte
sich zur Sühne am 7.6.1411 in Bonn ein und schwor dem Erzbischof am 5.10.1412
Urfehde: Er versprach, des Erzstiftes getreuer Lehnsmann zu werden und niemals
von seiner Burg aus etwas gegen den Erzbischof zu unternehmen. Er gelobte, die
Bewohner des Vestes hinfort nicht mehr zu belästigen.
1426-1430 hatte der stets
geldbedürftige Erzbischof Friedrich III. die Horneburg an seine vormaligen
Gegner Rutger und Hermann von der Horst verpfändet.
Rütger
von der Horst († 1582) wurde am 19.1.1577 von Erzbischof Salentin von Isenburg
(† 1610) zum Amtmann des Vestes Recklinghausen ernannt.
1695 verkaufte Ludwig von
Westerholt das Anwesen Wilbring für 12.000 Reichstaler an Johann Bernhard Horst († 1706), den kurfürstlichen Oberkellner und
Generaleinnehmer des Vestes Recklinghausen zu Horneburg. Sein Sohn Franz Gaudenz von Horst († 1751) wurde
1706 Generaleinnehmer des Vestes Recklinghausen und Oberkellner zu Horneburg.
Bibliographie
o Alldieck, H., Akten und Urkunden des Horster
Gerichtswesens, in: Vestische Zeitschrift 33 (1926), 180-206.
o Apfeld, Wiltrud, Das Renaissanceschloß Horst. Seine
baugeschichtliche Entwicklung, in: Vestische Zeitschrift 88/89 (1989/1990),
127-196.
o Grimm, Sabine, Schloss Wilbring – Heimat des
Hexenwahns?, Unruhige Zeiten 2, Norderstedt 2010, 53-56.
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Hofes an den Herrn von der Horst, in: Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im
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o Pennings, Heinrich, Geschichte der Stadt
Recklinghausen und ihrer Umgebung, Bd. 1, Recklinghausen 1930,
114.309f.317.328-333.346.437f.
o Pitz, Ernst, Stadt. A. Allgemein. B. Deutschland, in:
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o Rudolf I., Stadtrechte für Horst (Arnold von Horst,
1282), in: Westfälisches Urkundenbuch, Bd. 7, Münster 1908, Nr. 1822.
o Rutger von der Horst, Schwur der Urfehde, 5.10.1412,
in: Staatsarchiv, Münster, Urkunden betreffend das Vest Recklinghausen,
Repertorium 1313, Nr. 39.
© Pfr. Dr. Heinrich
Michael Knechten, Horneburg 2021