Der
Statthalter Vincenz Rensing
Heinrich
Michael Knechten
Grenzwehr gegen die Sachsen
Karl der Große machte südlich der Lippe fränkische
Ansiedler in den Reichshöfen sesshaft, um eine feste Grenzwehr gegen die
aufrührerischen Sachsen zu schaffen. Dazu gehörte auch der Dorstener Hof, der
Abgaben an das Stift Xanten abführte, das wiederum der Grafschaft Kleve
unterstand.
Die Grafschaft Kleve
Kleve kommt von Klippe, dem steilen Hang des
Burgberges, einer eiszeitlichen Endmoräne.
Kaiser Heinrich III. († 1056) gab den Flamen Gerhard
und Rutger, die infolge von Feindseligkeiten in ihrem Land geflohen waren,
Besitz und Lehen in Kleve und Wassenberg. 1092 war Thiedericus de Cleve
urkundlich nachweisbar. Auf Kosten der Kölner Kirche hatte die Grafschaft Kleve
seit 1122 die Obervogtei Xanten neben verschiedenen
Ortsvogteien inne. Das flämische Grafenhaus starb 1368 im Mannesstamm aus. Über
weibliche Erbfolge gelangte die Grafschaft an Adolf III. von der Mark († 1394),
Elekt von Münster und Köln, er war zwar zum Bischof gewählt, hatte aber keine
Bischofsweihe; er war Bruder des regierenden märkischen Grafen Engelbert III.
(† 1391).
Das Stift Xanten
Colonia Ulpia Traiana wurde um 100 nach Christus zur
Stadt erhoben. Um 590 ließ der Kölner Erzbischof Eberigisil († um 594) über dem
Grab von zwei nach 348 getöteten Männern, die durch eine hölzerne Memoriatafel
als Martyrer gekennzeichnet worden waren, eine Basilika errichten. Seit 800 gab
es das Stift mit der Verehrung der Martyrer der Thebaischen Legion. Seit 838
wurde der Ort Ad sanctos (bei den Heiligen) genannt und 863 wurden erstmals
Victorreliquien erwähnt. Die Klever Grafen erwarben 1122 die große und 1299 die
kleine Vogtei in Xanten. Seit 1315 gibt es die Victorstracht, eine Bitt- und
Bußprozession, bei welcher der Schrein des heiligen Victors zum Fürstenberg
getragen wird.
Die Abtei Werden
Liudger gründete um 799 auf Eigengut das Kloster Werden,
das zum Reichskloster wurde und bis um 1150 eine Blütezeit erfuhr. Es hatte
Besitz am Niederrhein, in Westfalen, Flandern sowie Friesland und verfügte über
eine reiche Bibliothek. Es folgte eine Periode des Niedergangs, die von Kämpfen
mit kirchlichen und weltlichen Nachbarn bestimmt war sowie einen Verfall der
klösterlichen Disziplin und eine hohe Verschuldung nach sich zog. Erst die vom
Klostervogt, dem Herzog von Kleve, im Jahre 1474 erzwungene Reform bewirkte
einen neuen Aufschwung. Diese Reform geschah nach dem Vorbilde der
Benediktinerabtei Bursfelde (an der Weser, 30 km nördlich von Hannoversch Münden,
Niedersachsen) und rückte die Liturgie sowie die Kontemplation in den
Mittelpunkt des monastischen Lebens.
Der Reichshof Dorsten
Die aus den Reichshöfen für die Könige und Kaiser
fließenden Naturalabgaben wurden nach der Reichsburg Dinslaken gebracht; von
dort verfrachtete man sie zu Schiff zu jenem Ort, an welchem gerade Hof
gehalten wurde. Die freien Reichsleute, die auf den Gütern saßen, hatten bei
dieser Versorgung die Führung.
Der Reichshof Dorsten war altfreien Standes. Zu ihm
gehörten die Güter im Speckfelde (Speckhorn): Niering und Rensing, die vor 1515
zusammengehört hatten und seit 1614 wieder eine Einheit bildeten.
Mit dem Verfall des Reichsregimentes gelangten die
Reichshöfe in andere Hände, der Reichshof Dorsten in die Hand des Stiftes
Xanten. Die Vogtei über das Stift Xanten kam 1122 in den Besitz der Grafen von
Kleve, die schließlich sogar die Vogtei über das Kölner Erzstift selbst
erhielten. Seit dem 12. Jahrhundert mussten die Erzbischöfe von Köln
infolgedessen mit den Klever Grafen um landeshoheitliche Rechte in dem Streifen
des rechten Rheinufers streiten, der zwischen Lippe und Ruhr liegt, sowie um
die Grenzen der in diesem Bereich liegenden Territorien.
Das Gut Rensing
Der erste Teil dieses Namens bezeichnet ein Gut an der
Grenze (Anrainer, Rain); denn Rensing war nach Werden abgabepflichtig und das
danebenliegende Gut Niering nach Xanten. Eine andere Erklärung verweist auf das
gotische ragin – Rat, Beschluss. Die Endung -ing bezeichnet eine Zugehörigkeit.
Orte mit dieser Endung waren bereits in fränkischer Zeit vorhanden.
1515 wurden Lutze (Lucas) und Jost Preckel Besitzer
des Gutes Niering. Lutze Preckel war von 1534 bis 1560 mehrmals
Bürgermeister der Stadt Recklinghausen. Die einzige Schwester des Statthalters
Vincenz Rensing, Else Rensing, heiratete Heinrich Preckel, der 1525 als
Bürgermeister von Dorsten erwähnt wurde.
Der altfreie Stand wurde wie ein altadliger Stand
gewürdigt. So erhielt Franz Heinrich Rensing am 7.5.1706 für seine Verdienste
vom Kaiser Josef I. (1678-1711) eine Bestätigung, dass er aus altem Adelsstande
stamme, mit dem ausdrücklichen Zusatze, dass auch sein Urähnel (der Bruder
seines Urgroßvaters) Vincenz Rensing dem altadligen Geschlechte Rensing
entsprossen sei.
Das Wappen Rensings
Im Wappen Rensings sind zwei Wolfsangeln, die durch
eine Schrage verbunden sind. Die Wolfsangel gibt die Rune ï (ýr – Eibe) wieder.
Wölfe waren die Räuber der Schafe. Man pflegte einen Wolf in der Weise zu
fangen, dass man ein Schaf in der Nähe des Tores einer Schafhürde festband. Der
Wolf witterte das Schaf, drang in den Torbereich ein und das Tor fiel zu, da es
mit einer Wolfsangel (einem Riegel) versehen war. Eine andere Version besagt,
dass eine Wolfsangel mit einem großen Stück Fleisch umgeben und etwas erhöht an
den Ast eines Baumes gehängt wurde. Wenn der Wolf hochsprang und nach dem
Fleisch schnappte, drang ihm die Wolfsangel in den Rachen und er verendete
qualvoll.
Johann Arnold Rensing
Er stammte vom Gute Rensing auf dem Speckfeld
(Speckhorn). Durch die Vermählung mit Johanna von der Horst kam er nach Dorsten
und erwarb die Bürgerschaft in dieser Stadt. An den Ehrenämtern konnte er aber
nur teilhaben, wenn er Mitglied einer Gilde wurde. So erwarb er das Gildenrecht
in der damals besonders angesehenen Schmiedegilde. Er wurde dadurch kein
Handwerker, aber die vestische Ritterschaft erklärte später den Statthalter
Vincenz Rensing als den Sohn eines Schmiedes.
Der Salzhandel
Salz wurde gebraucht, um Fleisch und Fisch sowie
andere Lebensmittel haltbar zu machen. Meersalz wurde durch Stauung von
salzhaltigem Wasser gewonnen, dem durch Verdunstung das Wasser entzogen wurde.
Die Niederländer brachten das Meersalz der Baie von Bourgneuf südlich der
Loiremündung nach Friesland. Von dort wurde es nach Wesel gebracht, dann weiter
nach Dorsten, Andernach und bis nach Mitteldeutschland.
Der Lippezoll
Die Lippe war von den Städten des Hellwegs, besonders
von Soest, Werl, Unna und Dortmund, leicht zu erreichen. Über sie wurde unter
anderem der Salzhandel abgewickelt. Der Salzhandel war ein Regal, ein
herrscherliches Vorrecht. Der Grund, warum sich Johann Horst, Vater des
Marschalls und Statthalters Rutger Horst († 1580), Verwandter der Johanna
Rensing, geborene von der Horst, an den vestischen Zöllen beteiligte, war der
Salzhandel. Einen Zoll pachten konnte nur, wer über ein größeres Vermögen
verfügte. Der Statthalter Rutger von der Horst hätte schwerlich den Prachtbau
seines Schlosses in Horst ohne die Einnahmen aus dem Salzhandel ausführen
können.
Zu den Dorstener Zöllen gehörte der Lippezoll, einer
der besten Einnahmequellen des Kurfürsten im Veste, und die vestischen Landzölle.
Durch seine Gemahlin Johanna erhielt Johann Arnold Rensing Anteil an der
Einnahme von Zöllen.
Ausbildung und erste Tätigkeit Vincenz Rensings
Vincenz Rensing wurde 1555 in Dorsten geboren. Er
erhielt seine Ausbildung in der Studienanstalt in Nimwegen (Nijmegen), die
wohl unter der Leitung der Franziskaner stand. Er studierte auch in Orléans,
hatte also Sprachkenntnisse in Deutsch, Französisch und Niederländisch. Nach
Beendigung seiner Ausbildung tat er in den spanischen Niederlanden Dienst. Er
wurde dort mit einzigartigem Wohlwollen (singulari gratia) behandelt.
Gegen Gebhard Truchseß
Als sich Erzbischof Gebhard I. Truchseß von
Waldburg-Trauchburg (1547-1601) auf seinen Übertritt zum Protestantismus vorbereitete,
befand sich Vincenz Rensing im Gefolge der spanischen Unterhändler in Köln. Zur
Sicherung seiner Finanzen befahl Gebhard am 8.11.1582 den kurfürstlichen
Zöllnern, an niemand anderen als an ihn die Zollerträge abzuliefern. Trotz der
Beschwerden des Domkapitels vom 14.11., 24.11. und 4.12.1582 gab der Kurfürst
die Zölle nicht frei. Daraufhin wurde Chorbischof Herzog Friedrich von Sachsen-Lauenburg
(1554-1586) vom Domkapitel als Führer des Widerstandes gegen dieses
verfassungswidrige Vorgehen bestimmt. Am 1.1.1583 wurde er vom Domkapitel ermächtigt,
die in Rheinberg liegenden Zollgelder in Empfang zu nehmen. Er erschien dort
mit einigen Soldaten am 6.1.1583 und holte fünftausend Goldgulden nach Köln, um
wenigstens die drängendsten Stiftsgläubiger auszuzahlen. Vor dem 12.4.1583 zog
er mit einigen Leuten von Bonn aus nach Dorsten, um diese Stadt in ihrem
Widerstande gegen Gebhard Truchseß zu stärken. Dabei unterstützte ihn Vincenz
Rensing. Am 23.5.1583 wurde Herzog Ernst von Bayern (1554-1612) zum Erzbischofe
von Köln erwählt. Am 16.8.1583 wurde Vincenz Rensing wegen seiner Verdienste
zum Generaleinnehmer des Vestes Recklinghausen ernannt.
Ritter gegen eine hohe Stellung von Bürgersöhnen
Seit dem 16. Jahrhundert galt der Doktor der Rechte
geradezu als adlig. Studierte Bürgersöhne wurden Kellner (cellerarius) und
schließlich auch Amtmann, Droste und Statthalter. Die höchste Verwaltungsstelle
im Vest Recklinghausen war der Posten des Statthalters. Damit verloren die
Adligen ihr Privileg auf eine solche Stelle. Ihren Unmut gab Hermann von Weinsberg
(1518-1597) folgendermaßen wieder: „Es kunnen die hoffkärls nit wol gedulden,
daß die burger, so sie vor bauren achten, etwas achtpar sullen sin.“
1598 übertrug der Kurfürst von Köln die Verwaltung der
vestischen Statthalterei seinem Beamten Vincenz Rensing. Sogleich setzte der
Kampf der vestischen Ritterschaft gegen diesen Bürgerlichen ein.
Waffenstillstand
Der Generalkommissar der Franziskaner, Pater Jan Neyen
(† 1612), brachte am 3.4.1609 einen Waffenstillstand zwischen Spanien und
den Niederlanden zustande, der bis 1621 anhielt. Seiner Unterstützung verdankte
es der Statthalter Vincenz Rensing, dass es ihm 1609/1610 gelang, diesen
Waffenstillstand auf das Vest auszudehnen.
Einigung zwischen Jülich und Kleve
Der Franziskaner Johannes Rensing beriet seinen
Vetter, den Statthalter Vincenz Rensing, dabei, als Kölnischer Gesandter eine
Einigung zwischen Brandenburg und dem katholisch gewordenen Pfalzgrafen
Wolfgang Wilhelm (1578-1653) im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit
zustandezubringen (Xantener Vertrag vom 12.11.1614).
Das Erbgut
In der Anordnung (dispositio) vom 13.7.1617 wurden dem
Statthalter Vincenz Rensing als Erbgut (ab avis) zugesprochen: Das
Prinzipalhaus und Erbhaus zu Dorsten neben dem Kirchhof, drei Gärten an der
Recklinghäuser Pforte und drei auf Voelgunnen Kamp, ebenso die beiden
Berg-Kämpe, den Garten und das Haus daselbst, das Haus zu Dorsten auf dem
Markte sowie den Garten, das Haus in der Essener Straße und den Kamp im
Stadtfelde.
Aus dieser Aufstellung ergibt sich, wie unsinnig die
Behauptung in dem Prozesse war, Vincenz Rensing habe von seinem Vater keine
fünfzig Reichstaler geerbt.
Der Mutter des Statthalters Vincenz Rensing, Agatha,
geborene Zobbe, gehörte das Geburtshaus des Statthalters an der Kirche, das
sogenannte Rensingsche Haus in Dorsten. Dieses Haus war auf einem Teile der
Fläche verbaut, die ehemals zum Hohen Hause, dem jetzigen Ursulinenkloster,
gehörte. Durch die Ehe der Margaretha de Grave mit Heinrich von Knipping zu
Lohaus kam sowohl das Hohe Haus mit dem Zehnten als auch die Burg Hackfort an
das Märkische Adelsgeschlecht Knipping.
Der Sieg der vestischen Ritter
Bernhard von Nesselrode zu Herten gewährte dem schwer
verschuldeten Kurfürsten Ferdinand († 1650) ein Darlehen von viertausend
Reichstalern. Das Bonner Kurfürstliche Gericht sprach den Statthalter Rensing
am 15.7.1621 von allen Anklagepunkten frei. Dennoch wurde Bernhard zum neuen
Statthalter ernannt und blieb im Amt, obwohl das Reichskammergericht am
28.6.1622 ein mandatum de non contraveniendo rei iudicatae (eine Weisung, der
rechtlich entschiedenen Sache nicht entgegenzutreten) gegen den Kurfürsten
erließ. Damit hatten die vestischen Ritter über den bürgerlichen Vincenz
Rensing gesiegt.
Die drei Heiraten Rensings
Die erste Gemahlin Vincenz Rensings, Katharina von
Frentrop, starb 1603. Vincenz heiratete 1607 Elisabeth von Knipping, eine
Enkelin der Eheleute Margaretha de Grave und Heinrich von Knipping. Sie starb
1621. Im Jahre 1625 heiratete er Sibille von Westerholt.
Haus Wilbring
Winold von Westrem zu Summeren und seine Hausfrau Elisabeth
von Ovelacker verkauften dem kurfürstlichen Amtsverwalter zu Horneburg Vincenz
Rensing und seiner Hausfrau Elisabeth Knipping am 29. Oktober 1608 das adlige
Haus und den Sitz zu Wilbrinck nebst ihrem Hof zu Renstringhausen, ihrem Hof zu
Mergelkamp und ihrem Kotten zum Voßholl.
Jost von Aschebrock, Bochum, klagte 1614 gegen Vincenz
Rensing, Statthalter des Vestes Recklinghausen, in Ausübung des Retraktrechtes
wegen des adligen Hauses Wilbring, das der Beklagte von Winold von Westrem zu
Sümmern gekauft hatte.
Am 14.6.1620 erließ der Richter zur Buddenburg Johan
Wethmar eine Citatio in Sachen Schotte Freitags zur Buddenburg gegen Vincenz
Rensings zu Wilbrinck Hausfrau, geborene Knipping zur Hackefurt, wegen
Weidegang ihrer Schafe in den Mulendikesbüschen auf märkischem Grund und Boden
in Freitags Beifang.
Zahlung an Knipping
Vincenz Rensing, kurkölnischer Rat, Statthalter,
Erbvogt und Freigraf des Vestes Recklinghausen, bekundete am 23.2.1612, er habe
dem alten Knippink, Herrn zu Heyen, mit Vorwissen des Diderich Knippink zu
Hackfurth 500 Reichstaler bezahlt und tausend Reichstaler an Georg von Boenen
zu erlegen versprochen. Dabei kamen die alten Pfänder und Obligationen zur
Rede.
Haus Beck
Klage gegen ein bei dem Erzbischofe von Köln
eingeleitetes Revisionsverfahren (1623): Aufgrund eines 1617 geschlossenen
Vertrages, den der Kläger Vincenz Rensing mit seinem Schwager Franz Droste
einging, erwarb dieser von dem Beklagten Güter seines Hauses zur Beck (heute
Bottrop-Kirchhellen-Feldhausen), in die dessen Gläubiger immitiert worden
waren. Franz Droste hatte gemäß den Vereinbarungen das Recht zum Rückkauf
innerhalb einer festgelegten Frist. Eine von ihm daraufhin eingereichte Klage
gegen Vincenz Rensing um Restitution der Güter wegen Streitigkeiten bei der Vertragserfüllung
führte zur Einsetzung einer Kommission durch das Hofgericht zu Köln. Der Kläger
erreichte durch ein Mandat und die Abschlagung der dagegen erfolgten
Appellation von Franz Droste die Immission in die an ihn verkauften Güter. Das
Mandat des Reichskammergerichtes richtete sich gegen ein von Franz Droste bei
der kurkölnischen Kanzlei zu Bonn eingeleitetes Revisionsverfahren des
Erzbischofes von Köln, das zum Verbot der Tätigkeit der Kommission und zur
Aufhebung des zuvor erwirkten Mandates führte. Der Kläger erkannte den
Revisionsprozess nicht an und verwies auf das bei der Kommission anhängige
Verfahren. Eine Revision sei nur nach einer Appellation an das
Reichskammergericht möglich. Ein schon 1622 unternommener Versuch des Klägers,
gegen die im Rahmen des Revisionsverfahrens gegen ihn erlassenen Bescheide eine
Reichskammergerichtsappellation durchzusetzen, hatte keinen Erfolg. Die
Beklagten wandten gegen das Reichskammergerichtsmandat ein, es sei aufgrund
einer falschen Darstellung des Sachverhaltes erschlichen worden.
Vincenz Rensing starb am 23. Oktober 1626.
Dokumente
· Bestallung
Vincenz Rensings zum Generaleinnehmer des Vestes, 16.8.1583, in: Staatsarchiv,
Münster, L/R 526/1693, Bd. 1, f. 46; Vestische Zeitschrift 34 (1927), 40f.
· Citatio
des Richters zur Buddenburg Johan Wethmar, 14.6.1620, in: Landesarchiv
Nordrhein-Westfalen, Münster, Abteilung Westfalen, Haus Wilbring, Nr. 3.
· Klage
gegen ein Revisionsverfahren, 1623, in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen,
Münster, Abteilung Rheinland, Reichskammergericht AA 0627, Aktenzeichen: R
525/1692.
· Klage
gegen Vincenz Rensing, 1614, in: Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Münster, Reichskammergericht,
O-A 512 (Altsignatur: 1259, Aktenzeichen: 188).
· Landtag
zu Westerholt 1598, Vestische Landtagsakten, in: Staatsarchiv, Münster, Vest
Recklinghausen, Nr. 12, f. 35-37.
· Schuldurkunde,
23.2.1612, in: Archiv Loburg, Haus Wenge, Nr. 390.
· Schuldurkunde,
9.9.1621, Staatsarchiv, Münster, Urkunden Vest Recklinghausen, Nr. 206.
· Verkaufsurkunde
Haus Wilbring, 29.10.1608, Abschrift des 18. Jahrhunderts, in: Landesarchiv
Nordrhein-Westfalen, Münster, Abteilung Westfalen, Haus Wilbring, Nr. 13.
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Namen von Ländern, Städten, Bergen und Gewässern, Mannheim, Leipzig, Wien u. Zürich
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Lagerbücher, Hebe- und Zinsregister vom 14. bis ins 17. Jahrhundert, Rheinische
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Franz (1861-1937), Der Statthalter Vincenz Rensing (1555-1626), seine Familie
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Josef, Das Buch Weinsberg. Kölner Denkwürdigkeiten aus dem 16. Jahrhundert, Bd.
5: Kulturhistorische Ergänzungen, Publikationen der Gesellschaft für
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· Weiler,
Peter, Urkundenbuch des Stiftes Xanten, Bd. 1: vor 590 - 1359, Bonn 1935.
Vincenz Rensing
Haus Niering
und Rensing
© Heinrich Michael Knechten, Horneburg 2019